|
|
|
News regional
- Kleinreparaturen und Co
|
|
Reparaturen in der Mietwohnung – wer zahlt?
|
Im Alltag kommt es immer wieder zu kleineren Problemen: Der Ofen heizt nicht mehr, das Fenster klemmt beim Schließen und der Wasserhahn im Badezimmer hat ein Leck. Hausbesitzer müssen für die Reparaturarbeiten selbst in die Tasche bleiben, doch wie sieht dies in Mietwohnungen aus?
Muss sich der Mieter selbst um die Angelegenheit kümmern, oder liegt die Reparatur in der Hand des Vermieters?
Wir klären Sie auf!
|
Quelle: https://pixabay.com/de/photos/werkzeuge-konstruieren-handwerk-864983/
|
|
Welche Reparaturkosten muss der Mieter tragen?
|
Bevor Sie als Mieter die Brieftasche öffnen, sollten Sie zunächst Ihren Mietvertrag prüfen. Oftmals fehlen die entsprechenden Klauseln oder sind nicht rechtswirksam formuliert. In diesen Fällen können Reparaturkosten nicht auf Sie abgewälzt werden - egal wie sehr Ihr Vermieter darauf besteht.
|
Auch das Gesetz setzt sich für den Schutz der deutschen Mieter ein: Der Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schreibt eindeutig vor, dass die Instandhaltung der Wohnung in der Verantwortung des Vermieters liegt. Dies ist auch mehr als logisch, denn viele Defekte liegen nicht an der Fahrlässigkeit des Mieters, sondern sind altersbedingte Schäden.
|
|
Müssen Mieter Kleinreparaturen selbst
zahlen?
|
Auch wenn generell der Vermieter für die Ausbesserungsarbeiten zuständig ist, gibt es die sogenannte “Kleinreparaturklausel”, die auch den Mieter zu Zahlungen verpflichten kann. Dieser rechtliche Zusatz wird in die Mietverträge integriert, um die Zahlungslast auf beide Schultern zu verteilen. Der Mieter kann jedoch trotzdem nicht beliebig oft zur Kasse gebeten werden. Laut Gesetz ist es illegal, den Mieter mehrmals im Jahr zur Kostenübernahme aufzufordern. Das Höchstmaß liegt im Jahr bei acht Prozent einer Jahreskaltmiete. Weiterhin darf ein maximales Limit von 120 Euro pro Fall nicht überschritten werden.
|
|
Kleinreparaturen - Was ist das?
|
Doch was kann man denn nun grundsätzlich unter
Kleinreparaturen verstehen? Die Antwort ist einfacher als gedacht: Grundsätzlich zählen nur Reparaturen an Installationsgeräten zu dieser Kategorie. Das heißt, dass Mieter für Schäden an den Sanitäranlagen, der elektrischen Einrichtung und den Fenstern- oder Türverschlüssen eine Rechnung erhalten können. Ganz konkret bedeutet dies, dass ein Teil der Kosten vom Mieter übernommen werden muss, wenn es sich beispielsweise um einen defekten Fenstergriff handelt. Alles Rechnungen, die etwas mit der Stromversorgung, der Heizung oder den Leitungen zu tun haben, müssen dahingegen vom Vermieter beglichen werden.
|
|
Wann muss der Vermieter zahlen?
|
Wie bereits dargelegt, liegen alle größeren Reparaturen, die über 120 Euro liegen, in der Verantwortung des Vermieters. Einige Eigentümer sind mit den vom Gesetz vorgeschriebenen Anordnungen allerdings nicht zufrieden. Aus diesem Grund kommt es immer wieder vor, dass versucht wird, bestimmte Zusatzklauseln in den Mietvertrag zu integrieren.
|
Zum Beispiel wird häufig versucht, dem Mieter eine Kostenbeteiligung unterzuschieben. Beläuft sich die Handwerkerrechnung somit auf einen Betrag von 200 Euro, wird dem Mieter oftmals vorgeschlagen, die Kosten doch zu teilen. Ein solches Vorgehen vom Vermieter entspricht nicht dem Gesetz und ist somit unwirksam. Die Kleinreparaturklausel schreibt eindeutig vor, dass Kosten im Ganzen zu betrachten sind. Ihr Vermieter kann Sie also nicht zu einer anteiligen Zahlung verpflichten.
|
Weiterhin ist darauf zu achten, dass Sie Ihre Wohnung nur mieten. Alle Reparaturen, Instandhaltungen und -setzungen sind Sache des Vermieters. Dementsprechend muss er sich auch um die Beauftragung des Handwerkers kümmern. Aus diesem Grund dürfen Sie sich niemals selbstständig um das Engagement eines Fachmannes kümmern, sondern setzen lediglich Ihren Vermieter über die Notwendigkeit in Kenntnis. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter schriftlich auszuführen und zu dokumentieren. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, haben Sie handfeste Beweise, die Sie zur Untermauerung Ihres Standpunktes einsetzen können. Denn sollte sich Ihr Vermieter weigern, einen Defekt zu beheben, können Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben und die übernommen Kosten von der Miete abziehen. Aber Vorsicht, es ist nicht immer leicht,
gute Klempner in Leipzig zu
finden.
|
|
|
|
|
|
|
HOLZHAUSEN-SACHSEN.de
|
|
|
|
|
|
|
Heute ist der
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzeigen |
|
|
|
|
Gärtnerei
Ogrissek
|
Täglich
frische Blumen, dekorative Sträuße und
moderne Floristik im Blumenfachgeschäft
|
|
Inhaber:
Steffen Ogrissek
04288 Leipzig-Holzhausen Stötteritzer
Landstr.2
Telefon: 034297 / 42407
Internet:
www.gaertnerei-ogrissek.de
|
|
|
|
|
|